Ärztliches Verhalten bei Doping

Das Arzneimittelgesetz sorgt im Grunde für die notwendige Klarheit, wie sich Ärzte zum Doping verhalten sollen. Auch wenn es Fälle geben mag, in denen die Verabreichung von Substanzen, die auf der Doping-Verbotsliste stehen, nicht gegen das Arzt-Ethos verstößt, so zwingt das Arzt-Ethos nicht dazu, Doping durchzuführen. Es ist durchaus vertretbar, dass der Arzt einen Sportler in diesen Fällen vor die Alternative stellt, entweder auf eine bestimmte Therapie oder auf den Wettkampf zu verzichten. Aus diesem Grunde widerspricht das Arzt-Ethos nicht dem Verbot im Arzneimittelgesetz, auch wenn sich differenziertere Aspekte im ärztlichen Umgang mit dem Patienten ergeben können. Die von der deutschen Legislative umgesetzten Erweiterungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und anderer Gesetze, insbesondere die Einführung einer Besitzstrafbarkeit größerer Mengen an Dopingsubstanzen, können eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Gesetzeslage darstellen. Dies gilt jedoch nur soweit, als das bereits für § 6a AMG bestehende Vollzugsdefizit durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, namentlich Polizei und Staatsanwaltschaft, behoben wird. Ein Doping-Vergehen reicht als Argument in der Regel nicht aus, die ärztliche Schweigepflicht gegen den Willen des Patienten zu brechen. Es lassen sich jedoch "höherwertige Rechtsgüter" denken, denen zufolge der Arzt gemäß Berufsordnung befugt ist, die Schweigepflicht zu brechen. Dies ist bei Kindern und Jugendlichen der Fall, insbesondere wenn mit langwierigen Schädigungen zu rechnen ist bzw. Doping-Maßnahmen bei Jugendlichen mit der notwendigen Reife und Einsichtsfähigkeit unfreiwillig erfolgen. Die Verbände sollten von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, dass die Sportler die Ärzte gegenüber den Verbänden auch in Bezug auf Doping von der Schweigepflicht entbinden. Der Arzt sollte ein Arzt-Patient-Verhältnis nicht allein wegen der Tatsache abbrechen, dass sein Patient ohne sein Zutun Dopingmaßnahmen durchführt.
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Schlagworte: Doping Verhalten Moral Betreuung Sportmedizin Gesetz
Notationen: Biowissenschaften und Sportmedizin
Veröffentlicht in: Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin
Veröffentlicht: 2009
Jahrgang: 60
Heft: 3
Seiten: 60-65
Dokumentenarten: Artikel
Sprache: Deutsch
Level: mittel